Elternabend

Elternabend / Elternpflegschaftabend

  • finden 2x pro Jahr = 1x pro Schulhalbjahr statt. Wenn mehr als 1/3 der Eltern weitere Termine wünschen, kann dies über die Elternvertreter organisiert werden. Der 1. wird mit allen anderen Schulen der Stadt abgestimmt. Deshalb stehen max. 3 Termine zur Auswahl. Der 2. Elternabend kann durch die Klasse selbst bestimmt werden.
  • Abstimmung der Tagesordnung erfolgt mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin
  • 7-14 Tage vor dem Termin durch die Elternvertreter
  • der Termin wird i.d.R. von der Klassenlehrerin vorgegeben/angeboten
  • in weiterführenden Schulen bei Bedarf den Klassensprecher Themen spezifisch einladen
  • die Klassenlehrer(in) hat nur die Pflicht über ihre Fächer zu informieren
  • daher Fachlehrer einladen – diese haben aber keine Anwesenheitspflicht
  • Hausmeister sollten informiert werden wegen den Räumlichkeiten
  • Organisation der Aktivitäten (Spiele), Catering usw.
  • EV´s berichten während der Elternabende über die Themen der Elternbeiratsitzung
  • die Elternabende müssen von der Schulleitung als "Schulische Veranstaltung" genehmigt (autorisiert) werden um Versicherungsschutz zu haben!
  • Tagesordnung immer mit „Verschiedenes“ beenden
  • eine Vorstellungsrunde der Eltern in neuen Klassen ist sinnvoll
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